Vortragende/r: | Prof. Dr. Christa Thöne-Reinecke |
Institution: | Freie Universität Berlin |
Datum: | 04. März 2021 |
Zeit: | 15:00 - 15:45 Uhr |
Raum: | R01 |
Alle tierethischen Positionen stimmen weitgehend darin überein, dass Tiere als leidensfähige Wesen moralisch berücksichtigt werden müssen. Diese Einsicht ist auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2010/63 in die Tierschutzgesetzgebung eingeflossen. Die deutsche Gesetzgebung verlangt eine angemessene Rechtfertigung der Schmerzen, Leiden und Schäden, die den Tieren zugefügt werden im Rahmen der Darlegung der ethischen Vertretbarkeit. Es ist zu berücksichtigen, dass sich ethische Konzepte und Einstellungen der Gesellschaft im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist ein hohes Maß an Transparenz erforderlich, um die Zustimmung der Öffentlichkeit aufrechtzuerhalten.